Zuchtwarte des ~CTV~ begleiten eine Vertrauensstellung, sie bieten die Gewähr einer organisierten und kontrollierten Rassehundezucht gemäß der Satzung und Zuchtordnung.
Zu den Aufgaben eines Zuchtwartes gehört, Mitglieder des ~CTV~ in Fragen zur Coton de Tuléar- Zucht zu beraten. Dieses schließt die Beratung über Zuchtvoraussetzungen ein.
Weiter gehört zu den Aufgaben eines Zuchtwartes die Zuchtstättenkontrolle nach Maßgabe des ~CTV~, hierbei sind in einem ausführlichen Informationsgespräch insbesondere die tierschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie grundsätzliche Voraussetzungen für die Haltung von Hunden (Mindestanforderungen) und besondere Aufzuchtbedingungen von Welpen zu beachten.
Ebenso gehört zum Aufgabenbereich eines Zuchtwartes die Wurfkontrolle und/oder die Wurfabnahme von Coton de Tuléar-Würfen. Hierzu ist eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Zuchtbuchamt und dem Hauptzuchtwart unverzichtbar.
Bei Zuchtstätten- und Wurfkontrollen und/oder Wurfabnahmen fertigt der Zuchtwart ein Protokoll, hierzu stehen ihm Vordrucke des ~CTV~ zur Verfügung, dieses muss mit den Unterschriften des Zuchtwartes und des Züchters abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Aufgaben ist der Zuchtwart berechtigt, Deck- bzw. Zwinger-Bücher bei Deckrüden und Zuchthündinnen-Besitzern zu prüfen.
Nicht zu den Aufgaben des Zuchtwartes gehört Beratung über Tiergesundheit im medizinischen Sinne.
(Auszüge ZW-O des CTV)
Zuchtwarte des CTV:
Stand: 01.10.2023
- Marion Eggeringhaus
- Silke Busker
- Barbara Zanker
- Frank Ulbricht
- Jürgen Menger
- Claudia Menger
- Julia Albert-Dosch
- Berit Zalbertus